Philipp Hain
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Profil
Rechtsanwalt Philipp Hain ist maßgeblich im Arbeitsrecht, Strafrecht und Erbrecht tätig.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht ist er prädestiniert für Fälle mit Bezug zum Arbeits- und Strafrecht, wie z.B. fristlose Kündigungen, Arbeitgeberstrafrecht, etc.
Im Erbrecht bearbeitet er überwiegend Fälle aus dem Pflichtteilsrecht und der Testamentsgestaltung.
Daneben bearbeitet er Fälle des Zivil- und Zivilprozessrechts.
Philipp Hain ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.
Schwerpunkte
- Arbeitsrecht
- Strafrecht
- Ordnungswidrigkeiten
- Erbrecht