Wirtschaftsrecht

Perfektes Zusammenspiel unserer verschiedenen Fachanwälte

Ihr Schnelleinstieg in unsere Themen:

Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht in Ansbach und Roth

Rechts- und Fachanwälte im ganzen Bundesgebiet

FÜR UNTERNEHMER, GESCHÄFTSFÜHRER UND VORSTÄNDE

Mit spezialisierten Rechts- und Fachanwälten und Steuerberatern beraten und vertreten wir Sie in allen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. 

Wir beraten unsere Mandanten umfassend auf den Gebieten des Wirtschaftsrechts und Handelsrecht. Dazu gehört nicht nur die Beratung und Vertretung in allen unternehmensrechtlichen Fragen, sondern auch der hierbei unerlässliche wirtschaftliche Weitblick. 

Auch die Gestaltung von Verträgen, die Einziehung von Forderungen (Inkassomanagement) und der Unternehmensverkauf (M & A) zählen unter anderem zu den Leistungen unserer Kanzlei. 

Gerade in wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten ist eine enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie Fachanwälten verschiedener Fachrichtungen unerlässlich. In unserer Kanzlei profitieren Sie davon, dass wir all dies unkompliziert und kompetent »aus einer Hand« anbieten können.

Vertragsrecht

FÜR UNTERNEHMER UND UNTERNEHMEN

Als Unternehmer kommt man während drei Phasen des Unternehmens mit Vertragsgestaltung in Berührung: Bei der Gründung, bei der Durchführung und bei der Beendigung des Unternehmens.

Bei der Gründung Ihres Unternehmens beraten wir Sie bei der Wahl der richtigen Unternehmensform sowie bei allen weiteren Verträgen, wie z.B. ArbeitsverträgeMiet- und Pachtverträge.

Der größte Bedarf besteht freilich bei der Durchführung Ihres Unternehmens. Hier hat jedes Unternehmen sehr individuellen Bedarf an maßgeschneiderten Verträgen.

Die nachfolgenden Vertragstypen gestalten wir bzw. beraten dazu täglich unsere Mandanten:

  • Erstellung und Überprüfung allgemeiner Geschäftsbedingungen (Einkaufs- und Verkaufs- AGB, national und international)
  • Gestaltung von nationalen und internationalen Rahmenlieferverträgen und Kooperationsvereinbarungen, Vertragshändlerverträge, etc.
  • Gestaltung und Aufbau von Franchiseverträgen und-systemen, sonstige Vertriebsverträge auch international
  • Absichtserklärungen/»Letter-of-Intend« (LOI)
  • Geheimhaltungsvereinbarungen/»Non-Disclosure-Agreement« (NDA)
  • Kaufverträge, national und international
  • Werkverträge, Subunternehmerverträge
  • Leasingverträge
  • Betriebsüberlassungsvereinbarungen, Gewinnabführungsverträge, etc.
  • Darlehensverträge – Versicherungsverträge, u.v.m.

Forderungsmanagement

FÜR UNTERNEHMER UND UNTERNEHMEN

Begleicht Ihr Geschäftspartner oder einer Ihrer Kunden Ihre Rechnung nicht? Warten Sie schon wochenlang auf eine Zahlung? Als erfahrene Kanzlei für Wirtschaftsrecht unterstützen wir Unternehmen und Selbstständige, ihre Forderung durchzusetzen.

Sparen Sie sich die umständliche und langwierige Abwicklung mit einem Inkassobüro. Wir übernehmen für Sie auch das Inkasso und Debitorenmanagement und erledigen einen maßgeschneiderten Forderungseinzug zu vorteilhaften Kostenbedingungen.

  • Analyse des Forderungsbestandes, Synchronisation der Arbeitsabläufe
  • Konzeption flexibler Lösungen
  • Anwaltlicher Forderungseinzug im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich, Zwangsvollstreckung, Insolvenz
  • Monitoring, Berichtswesen

Vertriebsrecht

FÜR UNTERNEHMER UND UNTERNEHMEN

Im Vertriebsrecht beraten wir überwiegend Unternehmen aus der Telekommunikationsbranche, der Elektrotechnik sowie aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien.

Sommer und Partner betreut insbesondere die Rechtsverhältnisse zwischen Unternehmer und Handelsvertreter, Versicherung und Versicherungsvertreter, Franchisegeber und Franchisenehmer sowie Hersteller, Lieferant und Vertragspartner.

Hier ein Auszug unserer Tätigkeiten:

  • Gestaltung von Vertriebs- und Franchiseverträgen
  • Abwehr von Provisionsansprüchen
  • Richtige Auswahl des Vertragstyps
  • Schutz des Betriebsgeheimnisses
  • Gestaltung von Wettbewerbsverboten
  • Abwehr von Ansprüchen
Rechtliche Beratung

Wir sind außerdem bei folgenden Themen für Sie da:

Gesellschaftsrecht

Unternehmensnachfolge und -kauf

Allgemeines Zivilrecht

Außenwirtschaftsrecht

Internationales Wirtschaftsrecht

Wettbewerbsrecht

Gewerblicher Rechtsschutz

Und vieles mehr

»Gerade im Wirtschaftsstrafrecht ist eine fachübergreifende Zusammenarbeit zwischen Fachanwälten und Steuerberatern unerlässlich.«

Daniel Sommer, Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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