Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht in Ansbach und Roth
Spezialisierter Anwalt für Urheber- und Medienrecht im ganzen Bundesgebiet
FÜR UNTERNEHMER
Mit unserem Rechtsanwalt Christian Stoll, Master im Urheber- und Medienrecht, ist das Urheber- und Medienrecht ein weiterer Schwerpunkt unserer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei.
Die Beratung und Vertretung sowohl im Urheberrecht als auch in den zahlreichen Unterarten des Medienrechts sind nur bei erheblicher Spezialisierung und ständiger Fortbildung möglich. Es gibt kaum ein Rechtsgebiet, das sich schneller entwickelt und ändert, als das Urheberrecht.
Die Schnittpunkte mit dem IT-Recht, dem Wettbewerbsrecht, des Rechts am eigenen Bild, des Äußerungs-, Presse- und Verlagsrechts als auch dem gewerblichen Rechtsschutz machen die Materie noch fehleranfälliger. Oft sind auch Aspekte des gewerblichen Rechtsschutzes, z.B. Marken, Design oder Gebrauchsmuster relevant. Wir beraten und vertreten mit einem Blick über den Tellerrand hinaus auch in diesen schnelllebigen Bereichen.
»Irgendwas mit Medien« soll ja ein Berufswunsch vieler Jugendlicher sein. Urheberrecht ist dagegen immer mehr zu einem Synonym für etwaige »Beschränkung der Freiheit« im Internet geworden. Weder sind »Medien« ein bloßer Hort der Kreativität, noch ist das Urheberrecht ein Relikt aus der Vergangenheit. Die Rechtsgebiete umfassen vielerlei Lebenssachverhalte und sind vor allem eines: Kompliziert!
Die stete Ausweitung der Rechtsgebiete hat klare Ursachen: Die Vernetzung und die Digitalisierung. Einhergegangen sind völlig neue Herausforderungen an das Recht. Der Fachbereich Urheber- und Medienrecht umfasst dabei eine große Zahl an Unterkategorien.