Handelsrecht

Umfassende Beratung und Betreuung. Schnell und unkompliziert

Ihr Schnelleinstieg in unsere Handelsrecht-Themen:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handelsrecht im ganzen Bundesgebiet

FÜR UNTERNEHMEN

Für unsere spezialisierten Rechts- und Fachanwälte stellt das Handelsrecht einen Schwerpunkt unserer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei dar.

Rechtssicherheit in den entscheidenden Fragen ist eine wesentliche Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Unsere erfahrenen Rechts- und Fachanwälte liefern Ihnen die notwendige Kompetenz und Expertise, die Sie für Ihre Entscheidungen benötigen. Unsere Lösungen sind so einfach wie möglich und so komplex wie nötig.

Hierbei hilft es, dass wir in unserer Kanzlei nicht nur auf Fachanwälte für Handelsrecht, sondern auch auf solche aus den Bereichen des Arbeitsrechts, Gesellschaftsrechts, Versicherungsrecht, Wirtschaftsrechts und Steuerrecht (Steuerberater) zugreifen können. Gemeinsam entwickeln, prüfen und optimieren wir Strategien, bis eine passgenaue Lösung gefunden wurde.

Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen

FÜR UNTERNEHMEN

Handelsrechtliche Verträge sind ein wesentlicher Bestandteil des Wirtschaftslebens und bilden die Grundlage für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmern und zwischen Unternehmen sowie zwischen Handelsvertretern, Versicherungen und Versicherungsvertretern, Franchisegebern und Franchisenehmer sowie zwischen Herstellern, Lieferanten und sonstigen unternehmerischen Vertragspartnern.

Handelsrechtliche Verträge sind die rechtliche Grundlage für die meisten wirtschaftlichen Transaktionen und Geschäftsbeziehungen. Sie regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und bieten einen verbindlichen Rahmen für die Zusammenarbeit.

Wir übernehmen für Sie unter anderem die Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von

  • Liefer- und Rahmenlieferverträge
  • Kauf- und Lieferverträge
  • Franchiseverträgen
  • Vertriebsverträge
  • national oder mit internationalem Bezug

Außerdem unterstützen Sie unsere auf das Handels-, Vertriebs- und Vertragsrecht spezialisierten Anwälte bei der richtigen Auswahl des Vertragstyps.

Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen

FÜR UNTERNEHMEN

Ansprüche können auf verschiedene Weise entstehen. Dabei spielen oftmals mehrere Rechtsgebiete eine Rolle. Die Grundlage eines Anspruchs bilden häufig gesetzliche Bestimmungen, wie beispielsweise Verträge, Schadensersatzforderungen oder Rückerstattungen. Auch wenn ein Anspruch nicht explizit in einem Vertrag vereinbart wurde, kann er dennoch bestehen, sofern er durch eine gesetzliche Regelung oder durch die einschlägige Rechtsprechung begründet werden kann.

Unsere spezialisierten Rechts- und Fachanwälte beraten und vertreten Sie unter anderem bei der

  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Ausgleichsansprüchen
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Provisionsansprüchen
  • Durchsetzung unberechtigter Provisionsvorschüsse
  • Abwehr von Rückzahlungsansprüchen aus Provisionen
  • Durchsetzung von Auskunftsansprüchen

Wettbewerbsverbote

FÜR UNTERNEHMEN und HANDELSVERTRETER

Der Handelsvertreter ist verpflichtet, die Interessen des vertretenen Unternehmens mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen (§ 86 Abs. 1 HGB). Dies beinhaltet insbesondere die Verpflichtung, nicht in Konkurrenz zu seinem Unternehmer zu treten.

Das Wettbewerbsverbot folgt – auch ohne besondere Vereinbarung im Handelsvertretervertrag – zwingend aus der gesetzlichen Interessenwahrungspflicht. Allerdings ist eine Konkretisierung des Wettbewerbsverbotes zulässig, so dass die Parteien dieses ausweiten oder einschränken können.

Unsere Anwälte für Handelsrecht, Vertriebs- und Vertragsrecht beraten und unterstützen Sie gerne rund um das Thema Wettbewerbsverbote.

Rechtliche Beratung

Wir sind außerdem bei folgenden Themen für Sie da:

Durchsetzung von handelsrechtlichen Ansprüchen 

Vertretung der Franchisenehmer

Vertretung bei Wettbewerbsverletzungen

Erstellung von Schutzschriften

Einstweiliger Rechtschutz

Durchsetzung von Provisionen

Schutz von Betriebsgeheimnissen

Gestaltung geeigneter Vergütungsmodelle

u.v.m.

»Umfassende wirtschaftliche Beratung mit dem Fokus auf Problemlösung steht bei mir an erster Stelle.«

Daniel Sommer, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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