Erbrecht

Ihre rechtliche und steuerliche Rundumbetreuung

Ihr Schnelleinstieg in unsere Erbrecht-Themen:

Rechtsanwalt für Erbrecht in Ansbach und Roth

Fachanwalt für Erbrecht und Unternehmens­nachfolge im ganzen Bundesgebiet

FÜR PRIVATPERSONEN, FAMILIEN UND UNTERNEHMER

Das Erbrecht und der gesamte Bereich der Nachfolge stellt einen wesentlichen Schwerpunkt unserer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei dar.

Wir beraten Privatpersonen, Familien und Unternehmer bei der testamentarischen Gestaltung ihrer Nachfolge unter Berücksichtigung der erbrechtlichen, familienrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Aspekte. Hierbei kommt uns zugute, dass in unserer Kanzlei nicht nur Rechtsanwälte für Erbrecht, sondern auch Fachanwälte für Familienrecht und Gesellschaftsrecht sowie Steuerberater/Fachberater für Unternehmensnachfolge tätig sind. Dies ermöglicht uns, für Sie eine optimale Gestaltung unter Berücksichtigung aller Ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Belange zu entwerfen.

Vermögensnachfolge

FÜR PRIVATPERSONEN, FAMILIEN UND UNTERNEHMER
Unsere Beratung bei der Vermögens­nachfolge beginnt mit einer umfassenden Bestandsaufnahme Ihrer Vorstellungen und Wünsche. Bei der Gestaltung der auf Sie individuell zugeschnittenen Vermögens­übergabe zu Lebzeiten sowie Ihres Testaments arbeiten unsere Familien- und Erbrechtler Hand in Hand mit unseren Experten für Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. So wird sichergestellt, dass Sie und Ihre Familie optimal abgesichert sind und spätere Streitigkeiten vermieden werden können. Soweit Unternehmen beteiligt sind, regeln wir mit Ihnen die Übergabe und Nachfolge mit dem nötigen Weitblick in rechtlicher, steuerlicher und betriebs­wirtschaft­licher Hinsicht. Es versteht sich von selbst, dass diese Themen eine besondere menschlich-psychologische Komponente haben und ein besonderes Maß an Einfühlungsvermögen erfordern.

Gestaltung von Testamenten

FÜR PRIVATPERSONEN, FAMILIEN UND UNTERNEHMER

Die in Art. 14 Grundgesetz verankerte Testierfreiheit gewährleistet, dass jeder einzelne für sich entscheiden kann, was nach dem Tod mit seinem Vermögen geschehen soll.

Oft ist es sinnvoll, Abweichungen von den gesetzlichen Regelungen zu treffen. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie über die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der erbrechtlichen, familienrechtlichen und steuerlichen Auswirkungen.

Durchsetzung von Ansprüchen

FÜR PRIVATPERSONEN, FAMILIEN UND UNTERNEHMER

Auch für den Fall, dass Sie selbst Erbe geworden sind, stehen wir Ihnen im Hinblick auf die rechtlichen Folgen der Erbenstellung beratend zur Seite.

Gerade wenn der Nachlass überschuldet ist und der Erbe für diese Nachlassverbindlichkeiten haftet, ist auf die Möglichkeit, das Erbe innerhalb von sechs Wochen auszuschlagen, hinzuweisen.

Wer von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen ist (durch Testament, Erbvertrag) und zum engsten Kreis des Erblassers gehört (Ehegatte, Abkömmling, Eltern), hat einen Anspruch auf den Pflichtteil. Der Anspruch ist auf eine Geldzahlung gerichtet und bemisst sich nach der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die vollständige Erbunwürdigkeit und eine vollumfassende Enterbung mit Entziehung des Pflichtteils hat äußerst strenge Voraussetzungen, so z.B. Straftaten gegen das Leben des Erblassers.

Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf den Pflichtteil und Pflicht­teils­ergänz­ung.

Darüber hinaus erstellen wir auf Sie zugeschnittene Patienten­verfügungen, Vorsorge­vollmachtenGeneralvollmachten und Betreuungs­verfügungen nach Ihren individuellen Wünschen, um einer möglichen Geschäftsunfähigkeit vorzubeugen sowie Ihr Selbstbestimmungsrecht im Falle einer Handlungs­unfähigkeit im Krankheitsfalle sicherzustellen.

Rechtliche Beratung

Wir sind außerdem bei folgenden erbrechtlichen Themen für Sie da:

Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

Erbauseinandersetzungen

Gerichtliches Erbscheinverfahren

Testamentsvollstreckung

Vor- und Nacherben

Vermächtnis, Vorausvermächtnis, Teilungsanordnung

Annahme, Ausschlagung

und viele mehr

»Haben Sie schon ein Testament erstellt? Handeln Sie jetzt und schieben es nicht weiter raus!«

Philipp Hain, Rechtsanwalt

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