Rechtsanwalt für Erbrecht in Ansbach und Roth
Fachanwalt für Erbrecht und Unternehmensnachfolge im ganzen Bundesgebiet
FÜR PRIVATPERSONEN, FAMILIEN UND UNTERNEHMER
Das Erbrecht und der gesamte Bereich der Nachfolge stellt einen wesentlichen Schwerpunkt unserer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei dar.
Wir beraten Privatpersonen, Familien und Unternehmer bei der testamentarischen Gestaltung ihrer Nachfolge unter Berücksichtigung der erbrechtlichen, familienrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Aspekte. Hierbei kommt uns zugute, dass in unserer Kanzlei nicht nur Rechtsanwälte für Erbrecht, sondern auch Fachanwälte für Familienrecht und Gesellschaftsrecht sowie Steuerberater/Fachberater für Unternehmensnachfolge tätig sind. Dies ermöglicht uns, für Sie eine optimale Gestaltung unter Berücksichtigung aller Ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Belange zu entwerfen.