FÜR PRIVATPERSONEN, FAMILIEN UND UNTERNEHMER
Wir beraten und vertreten Sie im Erbrecht mit dem nötigen Weitblick.
Umfassende Regelung Ihrer Vermögens- und Unternehmensnachfolge
Das Erbrecht und der gesamte Bereich der Nachfolge stellt einen wesentlichen Schwerpunkt unserer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei dar.
Wir beraten Privatpersonen, Familien und Unternehmer bei der testamentarischen Gestaltung ihrer Nachfolge unter Berücksichtigung der erbrechtlichen, familienrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Aspekte. Hierbei kommt uns zugute, dass unsere Rechtsanwälte nicht nur im Erbrecht, sondern auch im Familienrecht und Gesellschaftsrecht sowie als Steuerberater/Fachberater für Unternehmensnachfolge tätig sind. Dies ermöglicht uns, für Sie eine optimale Gestaltung unter Berücksichtigung aller Ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Belange zu entwerfen.