Pferderecht

Umfassende rechtliche Betreuung in allen Fragen rund ums Pferderecht

Ihr Schnelleinstieg in unsere Pferderecht-Themen:

Rechtsanwalt für Pferderecht in Ansbach und Roth

Spezialiserte Anwälte für Pferderecht im ganzen Bundesgebiet

FÜR PRIVATPERSONEN UND UNTERNEHMEN

Das Pferderecht stellt ein besonderes Steckenpferd unserer Kanzlei dar.

Der Begriff Pferderecht umfasst sämtliche Angelegenheiten, welche auch nur die geringsten Berührungspunkte mit dem Lebewesen Pferd aufweisen, z. B. Unfälle mit Pferd, Streitigkeiten bezüglich Eigentumsverhältnisse am Pferd usw. Leider gibt es (noch) kein eigenes Gesetzbuch für Pferde. Bei über einer Million Pferden in Deutschland hat sich daher ein großer Spezialbereich entwickelt, der nur mit entsprechendem Pferde-Knowhow erfolgreich bearbeitet werden kann.

Wir sind deutschlandweit im Bereich des Pferderechts tätig und können auch immer mehr Zulauf aus dem angrenzenden Ausland verzeichnen. Da üblicherweise die Richter, welche letztlich die Entscheidung treffen, keinen Bezug zum Thema Pferd haben, ist es umso wichtiger, einen Rechtsanwalt an der Seite zu haben, der dem Gericht die Materie näherbringt und so zur Sachverhaltsaufklärung beitragen kann.

Unsere Rechtsanwältinnen Stefanie Rupp und Nadja Sommer sind beide Pferdeliebhaber, aktive Reiter und Eigentümer von Pferden. Sie verfügen über umfangreiche Sachkenntnisse im Pferdebereich, sind selbst Trainer, Ausbilder, Pferdewirt und unterrichten seit Jahren pferderechtliche Themen bei der Ausbildung von Trainern und Pferdehaltern, etc.

In unserer Kanzlei beraten bzw. vertreten wir im Pferderechtsbereich insbesondere folgende Gruppen:

  • Privatpersonen
  • Anlagenbetreiber
  • Pferdehändler und Züchter
  • Tierärzte und andere Dienstleister
  • Turnierveranstalter

Pferdekaufrecht

FÜR PRIVATPERSONEN UND UNTERNEHMER

Seit der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 richtet sich die Gewährleistung beim Pferdekauf nach den Vorschriften, die für den Kauf von beweglichen Sachen Anwendung finden, auch wenn § 90a BGB klarstellt, dass Tiere keine Sachen sind. Letztendlich werden Sie beim Verkauf doch wie solche behandelt.

Dies kann beim Pferdekauf zu einer Vielzahl von Problemen führen. Insbesondere da das Pferd, wie jedes andere Lebewesen, einer ständigen und unter Umständen recht spontanen Änderung seiner körperlichen und psychischen Verfassung unterworfen ist.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit unter anderem zu folgenden Themen:

  • Pferdekaufverträge
  • Gewährleistungsstreitigkeiten
  • Gestaltung nationaler und internationaler Pferdekaufverträge
  • Joint Ventures, Sportverträge national und international
  • Rücktritt vom Vertrag
  • Regressansprüche

Haftung

FÜR PRIVATPERSONEN UND UNTERNEHMER

Als Pferdehalter oder Reiter sollte man sich bewusst sein, dass Pferde Lebewesen sind und unberechenbar handeln können. Dies kann zu Unfällen und Verletzungen führen, die nicht nur für den Betroffenen, sondern auch für den Halter rechtliche Konsequenzen haben können.

Es ist wichtig, die verschiedenen Haftungsarten zu kennen und zu verstehen und zu wissen, wie Sie sich als Pferdehalter oder Reiter vor möglichen Haftungsansprüchen schützen, um im Falle eines Falles richtig handeln zu können.

Wir beraten und verteidigen Sie bei Haftungs- und Schadensersatzansprüchen gegen Reitlehrer, Reiter, Reitbeteiligungen, Tierhalter und Tierhüter.

Außerdem unterstützen wir Sie dabei, bei Behandlungsfehlern Schadensersatzansprüche durchsetzen. 

Pferderecht für Unternehmer

AUS DER PFERDEBRANCHE

Wir beraten und vertreten alle Unternehmen aus der Pferdebranche, vom Anlagenbetreiber über den Pferdehändler bis zum Turnierveranstalter. Daneben beraten und vertreten wir auch Unternehmen, die Produkte für Pferde herstellen oder Dienstleistungen anbieten, wie z.B. Tierärzte, Hufschmiede, Therapeuten und andere Dienstleister im Pferdebereich.

 

Anlagenbetreiber

Zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten erstellen wir Ihnen alle erforderlichen Verträge für Ihre Reitanlage. Unsere Beratung umfasst u.a. Miet- und Pachtverträge, Arbeits- und Gesellschaftsverträge, Einstellerverträge und Berittverträge und natürlich Pferdekaufverträge.

Wir machen für Sie offene Stallmieten gegenüber Einstellern geltend, formulieren Abmahnungen sowie Kündigungsschreiben und stehen Ihnen in Haftungsfällen beratend zur Seite. Auch übernehmen wir die Abwicklung mit Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung.

 

Pferdehändler und Züchter

Wir erstellen auf Sie zugeschnittene, rechtlich optimiert Pferdekaufverträge.

Unsere Kanzlei vertritt Sie außerdem außergerichtlich und gerichtlich gegen die Abwehr von unberechtigten Forderungen Ihrer Käufer. Unser Leistungsspektrum umfasst selbstverständlich auch die Gestaltung von Provisionsvereinbarungen, Leasing- und Überlassungsverträgen, Sponsorverträgen etc.

 

Tierärzte- und andere Dienstleister

Wir beraten und vertreten deutschlandweit Tierärzte in allen haftungsrechtlichen und sonstigen Fällen. Sei es bei Ankaufsuntersuchungen oder gescheiterten OPs. 

Auch Hufschmiede, Pferdetherapeuten und sonstige Dienstleister werden immer häufiger mit Schadensersatzansprüchen von Pferdehaltern konfrontiert. Wir übernehmen für Sie die Prüfung und Abwehr dieser Ansprüche.

Darüber hinaus setzen wir offene Rechnungen gegenüber Ihren Kunden durch und übernehmen für Sie bei die Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Turnierveranstalter

Unsere Anwälte sind teilweise selbst Turnierveranstalter und kennen die Probleme aus ihren eigenen Erfahrungen.

Wir beraten und vertreten Turnierveranstalter mit dem nötigen Pferdesachverstand.

Rechtliche Beratung

Wir sind außerdem bei folgenden Themen für Sie da:

Verträge

Reitunfälle und Haftung

Sportrecht national und international

und vieles mehr

»Ich bin stets um eine gütliche Einigung bemüht; gelingt eine solche nicht, kämpfe ich mit allen Kräften für Ihr Recht.«

Stefanie Golden, Rechtsanwältin • Fachanwältin für Familienrecht • Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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