Familienrecht

Für Privatpersonen und Unternehmer

Ihr Schnelleinstieg in unsere Familienrecht-Themen:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und Scheidungsrecht in Ansbach, Roth und im ganzen Bundesgebiet

FÜR PRIVATPERSONEN UND UNTERNEHMER

Unsere vier Rechts- und Fachanwälte für Familienrecht beraten und vertreten Sie bundesweit in allen Bereichen des Familienrechts, insbesondere bei Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten und Sorgerechtsstreitigkeiten. Da wir aus Erfahrung wissen, dass bei vielen Themen schnelles Handeln nötig ist, können Sie bei uns auch Eiltermine vereinbaren!

Es geht um den Unterhalt für Ihr Kind, Scheidung, Sorgerecht oder Gütertrennung? Oftmals steht auch die gesamte wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel. Unsere Fachanwälte finden die für Sie die optimale Lösung, wenn das Wohl der Familie auf dem Spiel steht.

Betreiben Sie ein eigenes Unternehmen oder sind an einer oder mehreren Gesellschaften beteiligt, spielt im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung bzw. beim Zugewinn deren Wertsteigerung eine große Rolle. Hier gilt es die richtigen Weichen zu stellen, um nicht in existenzielle Schwierigkeiten zu geraten. Gerade bei Unternehmerscheidungen kommt uns zu Gute, dass unsere Fachanwälte für Familienrecht mit unseren Fachanwälten im Gesellschaftsrecht sowie mit unseren Steuerberatern Hand in Hand zusammenarbeiten, um das für Sie beste Ergebnis zu erzielen.

Ehevertrag

FÜR PRIVATPERSONEN UND UNTERNEHMER

In einem Ehevertrag regeln Ehegatten die zwischen ihnen bestehenden rechtlichen Beziehungen. Dies umfasst insbesondere etwa das eheliche Güterrecht oder die Folgen einer Ehe in der Krise. Typische Inhalte sind deshalb Vereinbarungen über das Vermögen oder den Unterhalts, den Hausrat und die Nutzung der Ehewohnung für den Fall der Trennung und Scheidung oder auch erbrechtliche Folgen.

Einen Ehevertrag können Ehegatten zu jedem beliebigen Zeitpunkt schließen. Denkbar ist sowohl jeglicher vorsorgende Vertrag als auch eine Vereinbarung im Fall der Trennung oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Soweit die Vereinbarung Regelungen über den Güterstand, den Zugewinn, den nachehelichen Unterhalt oder den Versorgungsausgleich umfasst, ist der Vertrag jedoch zwingend notariell zu beurkunden. Empfehlenswert ist generell die umfassende professionelle Beratung und notarielle Beurkundung wegen der Tragweite eines Ehevertrages.

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere gerne bei folgenden Themen:

  • Güterrecht, Zugewinnausgleich, Gütertrennung, Güterstandsschaukel
  • Ehegattenunterhalt, Ausschluss und Modifikation
  • Versorgungsausgleich, Ausschluss und Modifikation

Scheidung

FÜR PRIVATPERSONEN UND UNTERNEHMER

Eine Ehe wird auf Antrag eines Ehegatten geschieden, wenn sie gescheitert ist. Gescheitert ist die Ehe, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr existiert und zudem nicht erwartet werden kann, dass sie wiederhergestellt werden wird. Ob eine Wiederherstellung erwartet werden kann, entscheidet der Richter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles.

Eine „Scheidung“ bezieht sich rechtlich auch auf gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Partnerschaften, nicht aber andere Lebensgemeinschaften. Das deutsche Recht sieht die Ehe oder eingetragene Partnerschaft als auf lebenslange Dauer angelegte Einrichtung, die im Grundgesetz besonders geschützt ist (Art. 6 GG).

Sachlich zuständig ist für die Scheidung das Amtsgericht, Familiengericht. Die örtliche Zuständigkeit ist vom Vorhandensein von gemeinsamen Kindern und von Wohnorten abhängig. Für den Antrag auf Ehescheidung ist ein Anwalt zwingend vorgeschrieben. Der andere Ehegatte kann dem Scheidungsantrag zustimmen.

Auch im gerichtlichen Scheidungsverfahren ist Gestaltung möglich durch den Zeitpunkt der Antragstellung oder die Einreichung von Folgesachen (Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich uvm.). 

Welche Möglichkeiten für Sie bestehen erfahren Sie von uns bereits im Termin zur Erstberatung. Unsere Fachanwälte lassen Sie auch bei auswärtigen Gerichtsterminen im gesamten Bundesgebiet nicht im Regen stehen!

 

Unterhalt

FÜR PRIVATPERSONEN UND UNTERNEHMER

Nach der Trennung von Ehegatten oder Lebenspartnern bestehen gesetzliche Unterhaltspflichten. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen der Ehegatten.

Nach Ermittlung des bereinigten Einkommens wird der Bedarf jedes Einkommens nach dem Grundsatz der Halbteilung bestimmt und die Zahlungsverpflichtung des Besserverdieners bestimmt.

Gerade bei Selbständigen birgt die Einkunftsermittlung Tücken. Von dem während der Ehe nicht erwerbstätigen Ehegatten wird in der Regel nicht verlangt, selbst Einkünfte im Trennungsjahr zu erwerben. Auf den Unterhalt während der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung kann nicht im Voraus verzichtet werden.

Spätestens nach der rechtskräftigen Scheidung sind die Ehegatten im Grundsatz verpflichtet, selbst für ihren eigenen Unterhalt zu sorgen. Es existieren jedoch zahlreiche Ausnahmen, insbesondere der Betreuungsunterhalt. Danach kann derjenige, der wegen der notwendigen Erziehung und Betreuung gemeinsamer (kleiner) Kinder nicht oder nur teils berufstätig ist, vom geschiedenen, besserverdienenden Ehegatten Unterhalt verlangen. Stets ist aber auf die Umstände des Einzelfalles zu achten, eine schematische Betrachtung ist auszuschließen. 

Wir beraten und vertreten Sie unter anderem bei folgenden Themen:

  • Trennungsunterhalt
  • Nachehelicher Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Elternunterhalt

 

Rechtliche Beratung

Wir sind außerdem bei folgenden familienrechtlichen Themen für Sie da:

Steuerrecht

Scheidungsfolgesachen

Versorgungsausgleich

Zugewinn

Wohnungszuweisung

Vermögens-Auseinandersetzung

Gesamtschuldnerhaftung

Miteigentum/ Hausrat

Elterliche Sorge

Abstammung, Vaterschaftsanfechtung

und vieles mehr

»Als Anwälte können wir Ansprüche durchsetzen und Klagen gewinnen. Gute Lösungen kennen keine Gewinner und Verlierer.«

Nadja Sommer, Fachanwältin für Familienrecht

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