Rechtsanwalt für Miet-, Pacht und Grundstücksrecht
Fachanwalt für Miet-, Pacht und Grundstücksrecht
Das Miet-, Pacht- und Grundstücksrecht stellt einen Schwerpunkt unserer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei dar.
Leben Sie wie etwa die Hälfte aller Bundesbürger auch zur Miete? Dann wissen Sie, dass Unstimmigkeiten und Streitigkeiten mit dem Vermieter leider keine Seltenheit sind. Wir vertreten Vermieter und Mieter bei allen mietrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Kündigungsstreitigkeiten sowie allen Zahlungsstreitigkeiten rund um die Miete oder bei Schadensersatzansprüchen.
Neben der Miete spielen gerade für Eigentümer von Wohnungen auch das Wohnungseigentumsrecht (WEG) eine große Rolle.
Im unternehmerischen Bereich ist der Gewerbemietvertrag von existenzieller Bedeutung für Ihren Betrieb. Hier verfügen wir über große Erfahrung bei der Gestaltung und Ausverhandlung von gewerblichen Mietverträgen.
Im landwirtschaftlichen und auch im unternehmerischen Bereich spielt daneben auch die Pacht eine große Rolle.
Nicht erst seit den Zeiten des Immobilienbooms wird rund um die Übertragung von Immobilien gestritten, wenn z.B. das Grundstück nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist (Baugebiet, Größe, etc.) oder Mängel auftreten, die bei der Besichtigung nicht erkennbar waren.
Viele unserer Mandanten erwerben Immobilien auch als Kapitalanlage. Hier sind wir bei der strategischen Beratung genauso wie bei der Gestaltung und Prüfung der Verträge für Sie da.