Arbeitsrecht

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Ihr Schnelleinstieg in unsere Arbeitsrecht-Themen:

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Ansbach, Fürth und Roth

Fachanwalt für Arbeitsrecht im ganzen Bundesgebiet

FÜR PRIVATPERSONEN UND UNTERNEHMER

Mit drei Fachanwälten ist das Arbeitsrecht ein Schwerpunkt unserer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei.

Wir beraten und vertreten kleinere und mittlere, zumeist inhabergeführte Unternehmen aus der Region ebenso wie international tätige Unternehmen und Konzerne mit mehreren tausend Mitarbeitern in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Im Arbeitnehmerbereich vertreten wir überwiegend Führungskräfte, leitende Angestellte sowie im Dienstvertragsrecht Geschäftsführer und Vorstände bei Verhandlungen über Abfindungen in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Führungskräfte sind aufgrund ihrer Position regelmäßig besonders hart getroffen, wenn Unternehmen sich unerwartet von ihnen trennen wollen. Hier besteht ein erheblicher Spielraum für Verhandlungen von hohen Abfindungsbeträgen, für die neben Erfahrung im Umgang mit »großen Gegnern« auch eine gehörige Portion Verhandlungsgeschick erforderlich ist.

Wir halten es für horizonterweiternd, dass wir sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer vertreten, da wir so nicht Gefahr laufen „betriebsblind“ zu werden, sondern genau wissen, wie beide Seiten denken und taktisch handeln, was auf beiden Seiten regelmäßig zu überdurchschnittlich guten Ergebnissen führt.

Unsere Beratungsleistungen beginnen bei der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen und sonstigen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen. In laufenden Arbeitsverhältnissen beraten und vertreten wir Sie in sämtlichen individuellen oder kollektiven arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Die meisten arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten entstehen nach Ausspruch einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Hier sind wir sowohl vor Ausspruch einer Kündigung, als auch bei der Verhandlung über eine Beendigungslösung außergerichtlich wie arbeitsgerichtlich tätig.

Arbeitsvertrags­gestaltung

FÜR ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER
Arbeitsvertragsgestaltung in Abstimmung mit Rechtsanwalt

Obwohl das Arbeitsrecht nicht zwingend einen schriftlichen Arbeitsvertrag vorschreibt, empfiehlt sich gerade aus Arbeitgebersicht der Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages.

Da das Arbeitsrecht überwiegend als Arbeitnehmerschutzrecht ausgestaltet ist, existieren eine Vielzahl von Gesetzen und von der Rechtsprechung entwickelte Grundsätze, die den Arbeitnehmer schützen. Für Arbeitgeber besteht ohnehin nur ein begrenzter Spielraum für eine individuelle Ausgestaltung der Arbeitsverträge, welcher ausgenutzt werden sollte.

Vor der ungeprüften Übernahme von Arbeitsvertragsmustern aus dem Internet ist dringend abzuraten. Hierbei können schnell ungewollte Folgen, wie eine Tarifbindung oder eine schwierige Ausgangslage für Kündigungen und sonstige Streitigkeiten die Folge sein.

Weiterhin sollte der Arbeitsvertrag nicht veraltet, sondern „up to date“ sein, da die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts regelmäßig Standard-Klauseln für unwirksam erklärt und/oder aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen die Anpassung/Ergänzung erforderlich wird.

Wir gestalten und pflegen Ihre Arbeitsverträge für Ihren Betrieb individuell.

Für Arbeitnehmer prüfen wir Arbeitsverträge auf ihre Wirksamkeit und die hieraus entstehenden Ansprüche.

Hier ein Auszug unserer Tätigkeiten:

  • Erstellung individueller Arbeitsvertragsmuster, unbefristet, befristet, Teilzeit, Angestellte, Führungskräfte, usw.
  • Entwicklung und Erstellung von Vergütungssystemen, Prämien- und Bonivereinbarungen
  • Kfz-Nutzungsverträge
  • IT-Nutzungsverträge
  • Datenschutzerklärungen und -vereinbarungen, etc.

Weiterhin beraten und erstellen wir Ihnen Konzepte und Vereinbarungen zu folgenden Themen:

  • Betriebliche Ordnung
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Betriebsvereinbarungen
  • Compliance Richtlinien, Vereinbarungen
  • Interessenausgleichsvereinbarungen, Sozialpläne

Abmahnungen und Weisungen

FÜR ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER
Abmahnungen von Rechtsanwalt prüfen lassen

Wie im gesamten Vertragsrecht entstehen Streitigkeiten vor Abschluss des Arbeitsverhältnisses, während des Bestehens und vor allem bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses treten insbesondere Fragen bei der Abfassung von Stellenanzeigen, Fahrtkosten für Bewerbungsgespräche, richtiger Umgang mit Bewerberdaten, usw. eine Rolle.

Während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses sind insbesondere Fragen der Betrieblichen Ordnung von Bedeutung, wie z. B.:

  • Abmahnungen, z.B. wegen Fehlverhalten bei Krankmeldungen, unentschuldigtes Fehlen, Widersetzung von Weisungen, Straftaten, etc.
  • Weisungen über Arbeitsort, Arbeitszeit, Tätigkeitsfeld, etc.
  • Erstattung von Leistungen, Fahrtkosten, Arbeitskleidung
  • Arbeitszeit und Pausen, Bereitschaftszeiten, Umziehzeiten, Fahrtzeiten, etc.
  • Arbeitsunfälle, Schadensersatzforderungen u.v.m.

 

Kündigung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

FÜR ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER
Rechtssichere Kündigungen

Der größte Bereich arbeitsrechtlicher Streitigkeiten steht im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Hier spielen vor allem Kündigungen eine große Rolle.

Gerade bei Kündigungsstreitigkeiten spielen taktische Erwägungen sowie Verhandlungsgeschick eine große Rolle, um am Ende keine bösen Überraschungen erleben zu müssen. Ein nach mehreren Jahren verlorener Kündigungsschutzprozess kann für ein kleineres Unternehmen einen finanziellen Kraftakt bedeuten, wenn auf einmal mehrere zehntausend oder gar hunderttausende Euro Annahmeverzugslohn im Raum stehen. Hier gilt es im Vorfeld die Risiken zu vermeiden oder zumindest zu minimieren, um am Ende keine bösen Überraschungen erleben zu müssen.

Ständige Fortbildungen, tagesaktuelle Gerichtsdatenbanken und Recherchetools sowie stetiger Austausch zwischen den Fachanwälten führen zu besseren Ergebnissen. Dennoch ist gerade bei Beendigungsstreitgkeiten eine umfassende wirtschaftliche Beratung mit Weitblick und pragmatischen Lösungen unverzichtbar.

Wir beraten und vertreten Sie bei allen Fragen rund um die Themen:

  • Kündigung, betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt
  • Probezeitkündigung
  • Fristlose Kündigung
  • Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag
  • Betriebsübergang
  • Sonderkündigungsschutz, Betriebsrat, Kündigung Schwerbehinderter, Elternzeit, etc.
  • Verfahren vor dem Integrationsamt, Inklusionsamt, Verwaltungsgericht auf Zustimmung zur Kündigung, u.v.m.

Weiterhin beraten und vertreten wir Sie in folgenden arbeitsrechtlichen Themen:

  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht
  • Betrieblichen Umstrukturierungen
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Verhandlungen mit dem Betriebsrat, Einigungsstellen, Zustimmungsersetzungsverfahren, etc.
  • Insolvenzarbeitsrecht
  • Tarifvertragliche Streitigkeiten
  • Vergütungsmodelle, Zielvereinbarungen, Provisionen, Gratifikationen, Incentivpläne, Stock Options, Versorgungsmodelle, etc.
Rechtliche Beratung

Wir sind außerdem bei folgenden arbeitsrechtlichen Themen für Sie da:

Arbeitnehmerüberlassungsrecht

Betrieblichen Umstrukturierungen

Betriebliche Altersvorsorge

Verhandlungen mit dem Betriebsrat, Einigungsstellen, Zustimmungsersetzungsverfahren, etc.

Insolvenzarbeitsrecht

Tarifvertragliche Streitigkeiten

Vergütungsmodelle, Zielvereinbarungen, Provisionen, Gratifikationen, Incentivpläne, Stock Options, Versorgungsmodelle, etc.

»Verschenken Sie nicht Ihre Ansprüche und nehmen Sie rechtzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch.«

Daniel Sommer, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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