Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Ansbach, Fürth und Roth
Fachanwalt für Arbeitsrecht im ganzen Bundesgebiet
Mit drei Fachanwälten ist das Arbeitsrecht ein Schwerpunkt unserer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei.
Wir beraten und vertreten kleinere und mittlere, zumeist inhabergeführte Unternehmen aus der Region ebenso wie international tätige Unternehmen und Konzerne mit mehreren tausend Mitarbeitern in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Im Arbeitnehmerbereich vertreten wir überwiegend Führungskräfte, leitende Angestellte sowie im Dienstvertragsrecht Geschäftsführer und Vorstände bei Verhandlungen über Abfindungen in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Führungskräfte sind aufgrund ihrer Position regelmäßig besonders hart getroffen, wenn Unternehmen sich unerwartet von ihnen trennen wollen. Hier besteht ein erheblicher Spielraum für Verhandlungen von hohen Abfindungsbeträgen, für die neben Erfahrung im Umgang mit »großen Gegnern« auch eine gehörige Portion Verhandlungsgeschick erforderlich ist.
Wir halten es für horizonterweiternd, dass wir sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer vertreten, da wir so nicht Gefahr laufen „betriebsblind“ zu werden, sondern genau wissen, wie beide Seiten denken und taktisch handeln, was auf beiden Seiten regelmäßig zu überdurchschnittlich guten Ergebnissen führt.
Unsere Beratungsleistungen beginnen bei der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen und sonstigen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen. In laufenden Arbeitsverhältnissen beraten und vertreten wir Sie in sämtlichen individuellen oder kollektiven arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Die meisten arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten entstehen nach Ausspruch einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Hier sind wir sowohl vor Ausspruch einer Kündigung, als auch bei der Verhandlung über eine Beendigungslösung außergerichtlich wie arbeitsgerichtlich tätig.