Versicherungs- und Schaden­srecht

Gut versichert – rechtlich gut beraten

Ihr Schnelleinstieg in unsere Versicherungs­recht-Themen:

Rechtsanwalt für Versicherungs- und Schadens­recht in Ansbach und Roth

Fachanwalt für Versicherungs- und Schadens­recht im ganzen Bundesgebiet

FÜR PRIVATPERSONEN UND UNTERNEHMER

Mit unserem Fachanwalt für Versicherungsrecht Niels von Livonius Freiherr von Eyb ist das Versicherungs- und Schadensrecht ein Schwerpunkt unserer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei.

Das Versicherungsrecht und Versicherungsverträge zur Absicherung wirtschaftlicher Risiken haben in der heutigen Zeit im unter­nehme­rischen wie auch im privaten Bereich eine nicht zu überschätzende Bedeutung. Zu den Kompe­tenzen unserer Kanzlei gehört deshalb die Bera­tung und Vertretung von Unter­nehmen und Privat­per­sonen im Versiche­rungs- und Schadens­recht.

Wir sind in sämtlichen Bereichen des Versicherungsrechts tätig. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Brandversicherungsrecht sowie im Recht der Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Ein maßgeschneiderter Versicherungsschutz ist für jedes Unternehmen existenziell. Wir beraten Sie bei der Auswahl der richtigen Versicherungsverträge, damit Sie im Schadensfalle optimal abgesichert sind.

Kommt es dennoch zum Streit vertreten wir Sie gegen alle Versicherungsgesellschaften bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche. 

Wir beraten Sie kompetent und umfassend über alle Gebiete des Versicherungsrechts hinweg. Wo immer Sie unsere Unterstützung brauchen: Wir sichern in jedem Fall Ihre Interessen. 

Unser Tätigkeitsfeld umfasst unter anderem folgende Versicherungen:

  • Sach- und Haftpflichtversicherungen insbesondere Kfz-Versicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung),  Tierhalterhaftpflichtversicherung, berufsständische Haftpflichtversicherung, Produkthaftpflichtversicherung
  • Lebens-, Unfall-, Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
  • Hausratversicherungen und  Gebäudeversicherungen

Prüfung von Versicherungs­verträgen

FÜR PRIVATPERSONEN UND UNTERNEHMEN

Haben Sie Ihre Versicherungsbedingungen wirklich schon einmal genau gelesen? Versicherungsklauseln und versicherungsrechtliche Formalien werden immer komplexer. Angesichts oft umfangreicher Bedingungs­werke ist es für die Betroffe­nen oftmals eine regelrechte Herausforderung, im Konfliktfall mit dem Versicherer die Chancen und Risiken der Durchsetzung der begehrten Leistungen zu beurteilen. 

Gerade das Versicherungsrecht erfordert eine umfassende Kenntnis der versicherungsrechtlichen Zusammenhänge ebenso, wie Kenntnis des jeweiligen Haftungsgebietes. Eine genaue Prüfung der Vertragsunterlagen vor Vertragsabschluss ist unerlässlich, um im Schadensfall nicht mit bösen Überraschungen konfrontiert zu werden.

Hier ein Auszug unserer Tätigkeiten:

  • Prüfung des Versicherungsvertrags  anhand neuester Rechtsprechung und Gesetzeslage

  • Vorschläge für günstige Formulierungen, die aufgenommen werden sollten

Schadensbearbeitung

FÜR PRIVATPERSONEN UND UNTERNEHMEN

Sie haben jahrelang pünktlich Beiträge gezahlt, und wenn dann doch einmal etwas passiert, zahlt die Versicherung nicht. Dieses Szenario wird leider immer öfter zur Realität, egal ob Haftpflicht-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Gebäude- oder Hausratsversicherung.

Die Geltendmachung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen, sowie von gesetzlichen und deliktischen Schadenersatzansprüchen erfordert umfassende Kenntnisse und somit auch eine Spezialisierung in diesen Gebieten, um sachgerechte und zufriedenstellende Ergebnisse erzielen zu können.

Wir überprüfen Ihren Anspruch anhand der Versicherungsbedingungen und beraten Sie im Hinblick auf Ihre Leistungsfragen. Sofern notwendig führen wir Verhandlungen mit Versicherungen und werden Ihren Leistungsanspruch – erforderlichenfalls gerichtlich – durchzusetzen.

Rücktrittsrecht

FÜR PRIVATPERSONEN UND UNTERNEHMEN

Eines der wesentlichen gesetzlichen Gestaltungsrechte ist das Rücktrittsrecht des Versicherers. Allerdings gilt hier: Für eine wirksame Anfechtung oder ein Rücktrittsrecht des Versicherers im Falle einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung muss der Versicherer dem Versicherungsnehmer beweisen, dass dieser vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat.

Tatsächlich sind die Voraussetzungen für eine vorsätzliche vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung oftmals nicht erfüllt. Aufgrund der erheblichen Folgen im Falle einer Berufung des Versicherers auf die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung sollten Sie überprüfen lassen, ob dieser hier rechtmäßig handelt.

Wir unterstützen Versicherungsnehmer bundesweit nach einem Rücktritt vom Versicherungsvertrag durch den Versicherer – z.B. wegen angeblich fehlerhafter Beantwortung von Antragsfragen oder Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag.

Rechtliche Beratung

Wir sind außerdem bei folgenden Themen für Sie da:

Abmahnungen

Herstellerhaftung

Prüfen ungesetzlicher Versicherungsbedingungen
(z.B. durch Fehler bei Beratung und Versicherungsabschluss)

und vieles mehr

»Überdurchschnittliches Engagement und ein langer Atem sind bei Schadensersatzprozessen unabdingbare Voraussetzung für ein gutes Ergebnis.«

Niels von Livonius Freiherr von Eyb, Fachanwalt für Versicherungsrecht

Ihr Anwalt für Versicherungs- und Schadensrecht

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Online-Terminanfrage




Wann können wir Sie am besten erreichen?



Wie möchten Sie kontaktiert werden?



Sie können uns im Vorfeld weitere Dokumente senden:
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner