„Wir wollen Deutschland wieder flottkriegen“ lautet das Motto der jüngsten Reformvorschläge der Bundesregierung. Hiergegen dürfte niemand etwas einzuwenden haben. Eine der geplanten Maßnahmen ist die Pflicht zur ärztlichen Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag. Damit sollen die im internationalen Vergleich hohen Fehlzeiten reduziert werden.
Geringere Fehlzeiten können sicherlich dazu beitragen, das Land wieder „flottzukriegen“. Die Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Tag dürfte allerdings nur wenig dazu beitragen, die Fehlzeiten insgesamt zu reduzieren.
Krankschreibung ab dem ersten Tag – was gilt aktuell?
Bereits heute kann jeder Arbeitgeber gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz verlangen, dass einzelne oder alle Mitarbeitenden ab dem ersten Fehltag eine Krankschreibung vorlegen müssen. Er muss dies nicht begründen, sondern kann jederzeit anordnen, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag vorzulegen ist.
Der Arbeitgeber kann also wählen, ob er bereits am ersten Tag oder erst ab dem vierten Tag eine Krankschreibung verlangt.
Mehr Flexibilität statt neuer Vorgaben
Damit hat er die Möglichkeit, auf die individuellen Umstände seines Betriebs direkt Einfluss zu nehmen. Er kann am besten einschätzen, ob die Vorlagepflicht ab dem ersten Krankheitstag in seinem Betrieb dazu führt, dass Mitarbeiter gleich für mehrere Tage krankgeschrieben werden, oder ob es sinnvoller ist, den Arztbesuch erst ab dem vierten Tag vorzuschreiben. Was in dem einen Unternehmen gut klappt, muss nicht zwangsläufig auch im anderen funktionieren.
Diese aus meiner Sicht sinnvolle Flexibilität soll nun gestrichen werden. Schade.
Das Thema Fehlzeitenmanagement aktiv in den Fokus zu rücken, ist grundsätzlich sinnvoll – jedes Unternehmen sollte sich aktiv mit der Reduzierung von Fehlzeiten beschäftigen. Ein gutes Fehlzeitenmanagement erfordert in aller Regel mehrere Maßnahmen und Verhaltensweisen, die aufeinander abgestimmt und vor allem individuell angepasst werden sollten.
Fazit – Krankschreibung ab dem ersten Tag
Mit neuen Vorgaben, die die Handlungsmöglichkeiten der Arbeitgeber einschränken, wird dieses Ziel meiner Meinung nach nicht erreicht werden.
Wollten wir nicht stattdessen unnötige Vorgaben für Unternehmer abbauen?
Wir brauchen dringend Reformen, ganz klar. Und ich begrüße es, dass etwas passiert.
Die Neugestaltung des § 5 EFZG sollte allerdings nochmals überdacht werden.





