Krankschreibung ab dem ersten Tag
Bild von Daniel Sommer

Krankschreibung ab dem ersten Tag – sorgt das für weniger Fehltage?

„Wir wollen Deutschland wieder flottkriegen“ lautet das Motto der jüngsten Reformvorschläge der Bundesregierung. Hiergegen dürfte niemand etwas einzuwenden haben. Eine der geplanten Maßnahmen ist die Pflicht zur ärztlichen Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag. Damit sollen die im internationalen Vergleich hohen Fehlzeiten reduziert werden.

Geringere Fehlzeiten können sicherlich dazu beitragen, das Land wieder „flottzukriegen“. Die Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Tag dürfte allerdings nur wenig dazu beitragen, die Fehlzeiten insgesamt zu reduzieren. 

Krankschreibung ab dem ersten Tag – was gilt aktuell?

Bereits heute kann jeder Arbeitgeber gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz verlangen, dass einzelne oder alle Mitarbeitenden ab dem ersten Fehltag eine Krankschreibung vorlegen müssen. Er muss dies nicht begründen, sondern kann jederzeit anordnen, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag vorzulegen ist.

Der Arbeitgeber kann also wählen, ob er bereits am ersten Tag oder erst ab dem vierten Tag eine Krankschreibung verlangt.

Mehr Flexibilität statt neuer Vorgaben

Damit hat er die Möglichkeit, auf die individuellen Umstände seines Betriebs direkt Einfluss zu nehmen. Er kann am besten einschätzen, ob die Vorlagepflicht ab dem ersten Krankheitstag in seinem Betrieb dazu führt, dass Mitarbeiter gleich für mehrere Tage krankgeschrieben werden, oder ob es sinnvoller ist, den Arztbesuch erst ab dem vierten Tag vorzuschreiben. Was in dem einen Unternehmen gut klappt, muss nicht zwangsläufig auch im anderen funktionieren.

Diese aus meiner Sicht sinnvolle Flexibilität soll nun gestrichen werden. Schade.

Das Thema Fehlzeitenmanagement aktiv in den Fokus zu rücken, ist grundsätzlich sinnvoll – jedes Unternehmen sollte sich aktiv mit der Reduzierung von Fehlzeiten beschäftigen. Ein gutes Fehlzeitenmanagement erfordert in aller Regel mehrere Maßnahmen und Verhaltensweisen, die aufeinander abgestimmt und vor allem individuell angepasst werden sollten.

Fazit – Krankschreibung ab dem ersten Tag

Mit neuen Vorgaben, die die Handlungsmöglichkeiten der Arbeitgeber einschränken, wird dieses Ziel meiner Meinung nach nicht erreicht werden.

Wollten wir nicht stattdessen unnötige Vorgaben für Unternehmer abbauen?

Wir brauchen dringend Reformen, ganz klar. Und ich begrüße es, dass etwas passiert.

Die Neugestaltung des § 5 EFZG sollte allerdings nochmals überdacht werden.

Arbeitsvertrags-Check: Arbeitsvertrag veraltet? Jetzt kostenlos prüfen
Arbeitsrecht
Daniel Sommer

Wann wurde Ihr Arbeitsvertrag zuletzt geprüft? Diese Risiken sollten Arbeitgeber kennen

Das Arbeitsrecht entwickelt sich ständig weiter. Neue Gesetze treten in Kraft, Gerichte treffen richtungsweisende Entscheidungen und Klauseln, die gestern noch zulässig waren, können heute unwirksam sein. Wer seine Arbeitsverträge über längere Zeit nicht überprüft, riskiert unangenehme Überraschungen – häufig erst dann, wenn bereits ein Konflikt mit einem Mitarbeiter entstanden ist. Nutzen Sie unseren kostenlosen Arbeitsvertrags-Check!

Weiterlesen »
Fotorückblick der Ansbacher Jazzterrazz auf der Dachterrasse der Kanzlei Sommer und Partner - abendliche Stimmung, Lichter und Menschen, die sich miteinander unterhalten
Musik in der Kanzlei
Sophia Schmoldt

Ansbacher Jazzterrazz 2026

Wieder einmal findet die JAZZTERRAZ im Rahmen des Ansbacher Altstadtfests statt. Wir laden Sie herzlich dazu ein, auf der Dachterrasse unserer Kanzlei entspannte Jazzmusik zu genießen und miteinander ins Gespräch zu kommen.

Weiterlesen »